Ratgeber

DSGVO-konforme Terminbuchung — worauf Betriebe achten.

6 Min. Lesezeit · Stand: August 2026

Sobald Kunden online Termine buchen, verarbeitest du personenbezogene Daten: Name, E-Mail, manchmal Telefonnummer. Das ist unproblematisch, wenn ein paar Grundlagen sitzen. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten — praxisnah und ohne Juristendeutsch. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er zeigt, worauf es ankommt.

Du bist der Verantwortliche

Im Sinne der DSGVO bist du als Betrieb der „Verantwortliche“ für die Daten deiner Kunden — nicht die Software, die du nutzt. Das heißt: Du entscheidest, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, und du bist Ansprechpartner für die Rechte deiner Kunden. Die Buchungssoftware handelt in deinem Auftrag.

Auftragsverarbeitung klären

Weil das Buchungstool die Daten technisch in deinem Auftrag verarbeitet, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen einen bereit — prüf, ob er vorhanden ist und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (etwa für E-Mail-Versand oder Zahlung) benennt.

Ebenso wichtig: Wo werden die Daten gehostet? Ein Hosting innerhalb der EU erspart dir viele Fragen rund um Drittland-Übermittlungen.

Datensparsamkeit: nur erheben, was du brauchst

Frag bei der Buchung nur ab, was du für den Termin wirklich brauchst — in der Regel Name und eine Kontaktmöglichkeit. Jedes zusätzliche Pflichtfeld ist ein Feld, das du begründen und schützen musst. Weniger ist hier nicht nur datenschutzfreundlicher, sondern erhöht auch die Abschlussrate.

Einwilligung und Transparenz

Bei der Buchung sollte der Kunde vor dem Absenden auf deine Datenschutzerklärung hinweisen können und ihr aktiv zustimmen. Die Datenschutzerklärung selbst muss verständlich erklären, welche Daten du zu welchem Zweck verarbeitest, wer sie empfängt und welche Rechte der Kunde hat.

Cookieless-Reichweitenmessung ohne personenbezogene Profile spart dir außerdem den Cookie-Banner — ein angenehmer Nebeneffekt.

Rechte der Betroffenen ernst nehmen

Kunden haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Praktisch heißt das: Du solltest einzelne Kundendaten und ganze Konten auf Wunsch löschen können, und die Software sollte dir das ermöglichen. Eine klare Speicherdauer — Daten nur so lange aufbewahren, wie sie gebraucht werden — rundet das ab.

Das Wichtigste

  • Der Betrieb ist Verantwortlicher, die Software Auftragsverarbeiter.
  • AVV nach Art. 28 DSGVO muss vorliegen und Unterauftragsverarbeiter nennen.
  • EU-Hosting erspart Drittland-Fragen.
  • Nur erheben, was der Termin braucht — Datensparsamkeit erhöht auch die Buchungsrate.
  • Auskunft, Berichtigung und Löschung müssen umsetzbar sein.
01Häufige Fragen
  • Ja. Weil das Tool die Kundendaten in deinem Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Seriöse Anbieter stellen ihn bereit; timeyo etwa hält einen AVV vor und hostet in der EU.

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